Namenserklärung standesamt hannover

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Termine können in der Regel telefonisch oder mittels E-Mail vereinbart werden. Den Link zum Terminkalender des Standesamt Hannover finden Sie hier.

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Ansprechpartner beim Standesamt Hannover

Die Telefone sind zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Bei Fragen zur Eheschließung:
0511/168-42958
32.31.1@hannover-stadt.de

Bei Fragen zu einer aktuellen Geburt:
0511/168-41295
32.31.3@hannover-stadt.de

Bei Fragen zu einem aktuellen Sterbefall:
0511/168-41295
32.31.3@hannover-stadt.de

Bei Fragen zu Urkunden, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und sonstigen Erklärungen:
0511/168-42974
32.31.2@hannover-stadt.de

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Anfahrt mit Öffentlichen Verkehrsmitteln Standesamt Hannover

Bahnhaltestellen:
Steintor 4, 5, 6, 10, 11, 17
Markthalle 3, 7, 9
Kröpcke 1, 2, 8

Bushaltestellen:
Steintor 128, 134, 300, 500, 700

Trauorte des Standesamt Hannover

Altes Rathaus
Atrium
Leibniz-Uni Hörsaal
Maschsee Solarboot
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Neues Rathaus
Historische Straßenbahn

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Zuständig ist das Standesamt vom Ort des Geschehens.

Mai 2025 einen Ehenamen bestimmt haben und nun einen Doppelnamen (sh. B. durch Scheidung oder Tod eines der Ehegatten, kann der Ehename abgelegt und der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Name wieder angenommen werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.

Eheleute, die vor dem 1. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.

Das heißt, dass deutsches Namensrecht gilt, wenn der Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und dass bei gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land das dortige Namensrecht Anwendung findet.

Es ist zu beachten, dass andere Staaten souverän darüber entscheiden, ob sie eine nach deutschem Recht gefundene Namensführung anerkennen; tun sie das nicht, kann es zu sogenannter „hinkender Namensführung“ kommen, d.

Doppelnamen werden grundsätzlich mit Bindestrich gebildet, auf ausdrücklichen Wunsch auch ohne.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen; diese Namen werden auf Wunsch mit Bindestrich verbunden (Begleitname).

Daneben bestehen weitere Möglichkeiten:

  • Der Geburts- oder Familienname eines Ehegatten besteht aus mehreren Namen und Sie möchten einen neuen Doppelnamen als Ehenamen bilden oder einen Ehenamen mit Begleitnamen führen oder Sie möchten nur einen Teil dieses Namens zum Ehenamen bestimmen.
  • Sie wünschen einen geschlechterangepassten Ehenamen entsprechend einer ausländischen Rechtsordnung.
  • Sie sind Angehörige*r der sorbischen Minderheit.

Nach Beendigung der Ehe, z.

Also der Ort, an welchem die Geburt, der Sterbefall, die Heirat oder die Lebenspartnerschaft stattgefunden hat. im Rahmen einer Eheschließung) ergeben oder dadurch, dass der gewöhnliche Aufenthalt (jetzt) in Deutschland ist.

Konkret kann mit einer Angleichungserklärung

  • aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmt werden
  • bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen ein solcher Name gewählt werden
  • Bestandteile des Namens abgelegt- werden, die das deutsche Recht nicht vorsieht
  • die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens angenommen werden
  • eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens angenommen werden: gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue Vornamen angenommen werden

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover,  32.31.2@hannover-stadt.de) auf.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.

Personen, die vor dem 1.

h., dass dieselbe Person in verschiedenen Staaten unterschiedliche Namen führen muss.

Den Ehegatten steht es aber auch frei, das Recht eines anderen Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt.

Für die Namensführung nach deutschem Recht gilt:

Durch die Eheschließung ändert sich der Name der Ehegatten zunächst nicht.

Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover

32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169Hannover
Telefon: +49 511 168-42974
Telefax: +49 511 168-43376
E-Mail: 32.31.2@Hannover-Stadt.de

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes.

Ehegatten haben aber die Möglichkeit, bei der Eheschließung eine entsprechende gemeinsame Erklärung zur Ehenamensbestimmung abzugeben.

Paare, die diese Erklärung nicht direkt bei der Eheschließung abgegeben haben, können auch nachträglich noch einen Ehenamen bestimmen.

Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten bestimmt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Doppelnamen, bestehend aus den Geburts- und/oder Familiennamen beider Ehegatten in beliebiger Reihenfolge, zu bestimmen.

Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Entsprechende Erklärungen sind erst ab diesem Datum möglich.

Die Namensführung in der Ehe unterliegt ungeachtet der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes dem Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes.

Bitte geben Sie den Ort des Standesamtes ein:

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Bitte beachten Sie:

Die Regelung zum Ehedoppelnamen tritt am 01.05.2025 in Kraft. oben) führen oder zur getrennten Namensführung zurückkehren wollen, können hierzu im Rahmen einer Überleitungsvorschrift eine entsprechende gemeinsame Erklärung abgeben.

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Die (Neu)Bestimmung eines Ehenamens kann Auswirkungen auf die Namensführung von gemeinsamen Kindern haben.

Sofern möglich, empfehlen wir auch, z.

Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Mai 2025 eine Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB abgegeben und dabei aus ihrer Namenskette nur einen Teil zum Familiennamen bestimmt haben, können nach diesem Datum eine erneute Erklärung abgeben.

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Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund:innen am Info-Schalter des Standesamtes.

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Neben den gewöhnlichen Öffnungszeiten bieten zahlreiche Standesämter zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren.

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Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Einige Standesämter bieten zudem die Möglichkeit der Terminvereinbarung über einen Online-Terminkalender.