Förderungen land oö wärmepumpe

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Die Antragstellung erfolgt zeitgleich mit dem Antrag zur Bundesförderung.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Basisförderung beläuft sich auf 80 % der Bundesförderung und kann mit Zuschlägen aufgestockt werden. Dazu muss das Wohnhaus als Hauptwohnsitz angemeldet sein und es dürfen sich nicht mehr als 2 Wohneinheiten im Haus befinden.

Sämtliche notwendige Unterlagen sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Ziel ist, bis 2035 gänzlich auf Ölheizungen zu verzichten. Februar 2025

Förderung von Wärmepumpen in Oberösterreich

In Oberösterreich können Privatpersonen als auch Unternehmen, Vereine und Gemeinden gleichermaßen von den Förderungsaktionen des Landes profitieren.

förderungen land oö wärmepumpe

Seit 2025 gilt nur mehr die Kombination aus:

  • Landesförderung OÖ

  • Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“

Geheimtipp: Handwerkerbonus 2025

Der Handwerkerbonus ist eine zusätzliche Förderung für Arbeiten rund um Ihre Wärmepumpe.

  • Höhe: 20 % der Arbeitskosten, max.

    Kliimabündnis-EGEM-Gemeinden können ebenfalls einen 10 % Zuschlag erhalten.

    Auf einen Blick

    • Was wird gefördert?

      Gemeinden, die eigene Gebäude mit Wärmepumpen zur Heizwärme- und Warmwasserversorgung ausstatten

    • Wer kann die Förderung beantragen?

      Gemeinden

    • Wie hoch ist die Förderung?

      80 % der Bundesförderung (Zuschläge möglich)

    • Welche Anforderungen gibt es?

      Keine Luftwärmepumpen, keine Neubauten

    • Fristen

      Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme, bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

    • Nützliche Links

      Offizielle Webseite Land OberösterreichInfozettel

Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit.

Zusätzlich kann von einem Effizienzbonus Gebrauch gemacht werden (100 Euro je % über dem Basiswert).

Auf einen Blick

  • Was wird gefördert?

    Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen oder Neu-Anlagen mit < 100 kW thermischer Leistung

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Unternehmen, Vereine

  • Wie hoch ist die Förderung?

    30% der Bundesförderung bei Tausch fossiler Heizanlage oder 20 % bei Tausch nicht-fossiler Anlage + Effizienzbonus möglich

  • Welche Anforderungen gibt es?

    keine Luftwärmepumpen, nicht mit anderen Landesförderungen kombinierbar, Strom für den Betrieb der Wärmepumpe muss aus erneuerbaren Energieträgern kommen

  • Fristen

    Antragstellung vor Umsetzung der Maßnahme, jedoch spätestens 6 Monate nach der Rechnungslegung,bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Oberösterreich, Infoblatt

3.

Dezember 2026 gestellt werden oder solange bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Damit wird der Heizungstausch besonders attraktiv.

In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten – damit Sie das Maximum herausholen können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Ansonsten sind die Bestimmungen ähnlich wie bei den Anträgen für kleinere unternehmerisch genutzte Wärmepumpenanlagen. Für eine Erdwärme- oder Wasser-Wasser Wärmepumpe bekommen Sie maximal 2.800 Euro. Unternehmen/Vereine: Wärmepumpen größer gleich 100 kW thermische Leistung

Auch für größere Anlagen (Wärmepumpen, mit einer thermischen Leistung größer oder gleich 100 kW) unterstützt das Land Österreich Unternehmen und Vereine mit Fördermitteln.

Entscheidender Unterschied ist, dass der Antrag vor Beginn der Auftragserteilung gestellt werden muss. Bei Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie bis zu 1.700 Euro. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. 2800 Euro, maximal 50% der förderungsfähigen Nettokosten

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Hauptwohnsitz mit maximal 2 Wohneinheiten, nur in bestehenden Wohngebäuden (keine Neubauten), diverse technische Voraussetzung; muss entweder an PV-Anlage gekoppelt sein, mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden oder mit 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden

  • Fristen

    Antragstellung bis 31.12.2026 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel möglich

  • Nützliche Links

    Offizielle Webseite Land Oberösterreich, Infoblatt, Online Beantragung

  • 2.

    Letztes Update: 11. Der Förderungsantrag muss nach der Installation gestellt werden, jedoch spätesten 6 Monate nach der Rechnungslegung.

    Wie hoch ist der Förderbetrag?

    Bei einer Erstanschaffung oder dem Austausch einer nicht-fossilen Anlage, erhalten Sie 20 % der zu beantragenden Bundesförderung. So können zum Beispiel Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet, mit zusätzlichen 10 % rechnen.

    Neubauten, Zweit- oder Ferienwohnsitze sind nicht förderbar.

    Bundesförderung „Sauber Heizen für Alle“ 2025

    Dieses Programm unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen (unteres Einkommensdrittel) mit bis zu 100% der anerkannten Kosten.

    • Förderhöhe: Aufstockung der Landesförderung (keine Doppelförderung) bis zur Kostenobergrenze von25.586 € für Luft-Wasser-Wärmepumpen.

    • Laufzeit: Registrierung ab 02.01.2025, solange Budget vorhanden ist (spätestens bis 31.12.2025)

    • Ablauf: Registrierung → Energieberatung → Antrag → Genehmigung → Installation → Auszahlung

    In vielen Fällen bedeutet das eine nahezu vollständige Kostenübernahme.